Erleben Sie Flensurg – stilvoll und entspannt

Central Hotel Flensburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Central Hotel Flensburg

1. Vertragsabschluss

Ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Central Hotel Flensburg kommt zustande, sobald ein Zimmer, Veranstaltungsraum oder eine sonstige Leistung durch den Gast bestellt und vom Hotel bestätigt wurde. Dies gilt auch für schriftlich bestätigte Reservierungen, bei denen eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgt ist.

Erfolgt eine angeforderte Anzahlung oder Vorauszahlung nicht fristgerecht, verliert die Reservierungszusage ihre Gültigkeit. Bei Gruppen- oder Veranstaltungsbuchungen haftet der Besteller für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, auch für die von ihm angemeldeten Teilnehmer.

Weicht die Reservierungsbestätigung vom ursprünglichen Wunsch des Gastes ab, wird der Inhalt der Bestätigung Vertragsbestandteil, sofern der Gast dem nicht unverzüglich widerspricht.

Für Gruppen-, Seminar- oder Veranstaltungsbuchungen ist das Hotel spätestens 3 Tage vor Anreise bzw. Veranstaltungsbeginn über die genaue Teilnehmerzahl zu informieren. Politische Veranstaltungen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.


2. An- und Abreise

Der Check-in ist ab 15:00 Uhr des Anreisetages möglich, der Check-out muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen. Ein späterer Check-out ist nach Absprache möglich; bei Abreise bis 18:00 Uhr wird 50 % des Zimmerpreises berechnet, danach 100 %.

Reservierte Zimmer müssen bis 18:00 Uhr bezogen werden. Andernfalls behält sich das Central Hotel Flensburg das Recht vor, die Reservierung anderweitig zu vergeben – es sei denn, eine Anzahlung, ein gültiger Voucher oder eine Kreditkartengarantie liegt vor.


3. Leistungen

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder den Angaben in der aktuellen Hotelbroschüre bzw. auf der Website. Eine Anpassung der Preise bei Änderungen des Mehrwertsteuersatzes bleibt vorbehalten. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Zimmerpreis enthalten.


4. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gesamtbetrag bei Anreise bzw. spätestens bei Abreise fällig. Bei Aufenthalten von mehr als drei Nächten kann eine Zwischenabrechnung erfolgen.

Bei Zahlungsverzug behält sich das Hotel vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen. Wird ein Aufenthalt vorzeitig abgebrochen, bleibt der Gast zur Zahlung des Gesamtbetrags verpflichtet, es sei denn, das Hotel unterlässt eine zumutbare Weitervermietung.

Akzeptiert werden Barzahlung, EC-Karte, gängige Kreditkarten sowie – nach Absprache – Scheckzahlung. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift als erfüllt.


5. Stornierungsbedingungen

Einzelbuchungen (bis 10 Personen):

  • Kostenfreie Stornierung: bis 4 Wochen vor Anreise

  • Spätere Stornierung oder No-Show: 90 % des Buchungspreises werden fällig

Hotelzimmer (Einzelreservierung):

  • Kostenfreie Stornierung: bis 2 Tage vor Anreise

  • Spätere Stornierung oder No-Show: voller Übernachtungspreis

  • In Messezeiten / Hauptsaison (Mai–Dezember): kostenfreie Stornierung nur bis 30 Tage vor Anreise möglich, danach 80 % des Buchungswertes

Gruppenbuchungen (ab 15 Personen):

  • Kostenfreie Stornierung: bis 8 Wochen vor Anreise

  • Spätere Stornierung oder Nichtanreise: 90 % des Gesamtbetrags


6. Haftung

Der Gast haftet für durch ihn oder seine Begleitung verursachte Schäden. Das Central Hotel Flensburg haftet nicht bei höherer Gewalt (z. B. Streik) und bemüht sich in solchen Fällen um adäquate Ersatzleistungen.

Die gesetzliche Haftung für eingebrachtes Eigentum (gemäß § 701 ff. BGB) ist begrenzt auf maximal 3.500 €, für Geld und Wertsachen auf 800 €, es sei denn, diese wurden dem Hotel ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben.

Für Fahrzeuge auf hoteleigenen Parkflächen haftet das Hotel nur im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Bei Veranstaltungen obliegt es dem Veranstalter, mitgebrachte Gegenstände selbst zu versichern.


7. Kündigung durch das Hotel

Das Central Hotel Flensburg ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:

  • der Gast Räume zweckwidrig nutzt,

  • die Veranstaltung die Sicherheit, den Ruf oder den Hotelbetrieb gefährdet,

  • höhere Gewalt oder innere Unruhen vorliegen,

  • ohne Zustimmung des Hotels öffentliche Werbung für geschlossene Veranstaltungen erfolgt.

In solchen Fällen bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen.


8. Sonstige Bestimmungen

  • Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache und gegen Gebühr erlaubt. In öffentlichen Bereichen (z. B. Restaurant, Frühstücksraum) sind sie nicht gestattet.

  • Weckdienste, Post- und Warensendungen sowie Auskünfte erfolgen ohne Gewähr.

  • Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt und auf Wunsch gegen Erstattung der Versandkosten nachgesendet.

  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen ist untersagt. Dekoration bedarf gesonderter Absprache.


9. Allgemeines

Druckfehler, Irrtümer oder Rechenfehler berechtigen nicht zur Anfechtung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Flensburg, sofern rechtlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine, der wirtschaftlichen Absicht möglichst nahekommende Bestimmung in Kraft.